Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Mit diesem Beitrag zum Thema „Pflegevorsorge“ schließe ich die Versicherungsthemen unserer Budget-Planung aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ ab. Ich beantworte Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema, um Sie dabei zu unterstützen, Ihren Pflegefall bedarfsorientiert abzusichern.

Pflege sichern
„Pflege“, bei dem Stichwort denkt man erst einmal an alte Menschen in Pflegeheimen. Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann allerdings jede/-r auch schon in jungen Jahren zum Pflegefall, im Extremfall sogar zum vollstationären Pflegefall, werden. Die Pflegeabsicherung betrifft mithin potenziell jede Altersklasse. Je eher Sie sich also damit beschäftigen und für den Ernstfall absichern, desto besser. Wenn Sie oder Ihre Familie nicht selbst so vermögend sind, dass ein Pflegefall aus eigenem Vermögen zu tragen wäre, haben Sie die Wahl einer Versicherungslösung. Dabei bieten sich Ihnen im Grunde drei Varianten, die Sie ergänzend miteinander oder einzeln für sich wählen können: Für diejenigen unter Ihnen, die schon gesundheitliche Handicaps haben, gibt es den so genannten Pflege-Bahr-Tarif. Das ist ein Basistarif ohne Gesundheitsprüfung, zu dem die Versicherer gesetzlich verpflichtet sind. Der Tarif leistet bis zu 600 Euro pro Monat ergänzend zur staatlichen Pflege-Pflichtversicherung. Sie können ihn bis zu einer bestimmten Altersgrenze abschließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen kein anderes Pflegetagegeld oder keine andere Pflegerente mehr bekommen.

Pflegerente versus Pflegetagegeld
Um die eigene Pflege zu versichern, gibt es das Pflegetagegeld vom privaten Krankenversicherer und die Pflegerente als ein Vorsorgeprodukt vom Lebensversicherer. Wie unterscheiden sich beide Produkttypen? Das Pflegetagegeld ist eine reine Risikoversicherung. Das heißt, sie versichern ein tägliches Geld für Ihren Pflegefall, welches Sie sich selbst frei in Höhe, Abstufungen und Ausgestaltungen zusammenstellen können. Auch die Pflegerente ist in der Höhe frei wählbar, bildet aber einen Rückkaufswert. Das heißt, Sie haben hier von Anfang an einen deutlich höheren Beitrag zu zahlen, weil Sie das Geld für sich sparen, das später dann im Pflegefall zum tragen kommt. Zwischen dem Pflegetagegeld und der Pflegerente gibt es mehrere weitere Unterschiede: Im ersten Punkt unterscheidet sich die Beitragskalkulation grundlegend voneinander. Beim Pflegetagegeld sind die Leistungen garantiert, dafür kann es im Versicherungsverlauf zu Beitragsanpassungen kommen. Genau anders herum kalkuliert die Pflegerente. Hier bleiben die Beiträge garantiert stabil, allerdings gibt es die theoretische Möglichkeit, dass Sie bei gleichbleibendem Beitrag etwas weniger Leistung am Ende herausbekommen als anfangs gedacht. Beide Varianten ermöglichen die laufende Beitragszahlung. Im Fall der Pflegerente können Sie zudem einen Einmalbeitrag wählen und bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten auch den laufenden Beitrag für eine gewisse Zeit reduzieren. Ein zweiter Unterscheidungspunkt ist, dass das Pflegetagegeld eine Nachversicherungsgarantie bei Geburt für Ihre Kinder hat. Hingegen hat die Pflegerente den Vorteil, dass Sie das Geld – solange der Pflegefall noch nicht eingetreten ist – für Ihre Altersvorsorge verwenden können. Sogar im Todesfall findet ohne Pflegefall eine Auszahlung an die Angehörigen statt. Deswegen ist die Pflegerente auch von Beginn an deutlich kostenintensiver als das alternative Pflegetagegeld. Rein rechnerisch ist sicherlich eine Kombination aus Pflegetagegeld und einem zusätzlichen Sparvertrag, der die Differenz zur Pflegerente ausgleicht, die wirtschaftlichste Form der Pflegeabsicherung. Allerdings weiß ich aus meiner Erfahrung heraus, dass eine Pflegerente in der Regel konsequenter durchgehalten wird. Denn ein Sparvertrag ist schnell mal gekündigt – zum Beispiel für ein neues Auto.

Individuelles Abwägen
Sie sehen, beide Möglichkeiten, das Pflegetagegeld der Krankenversicherer und die Pflegerente der Rentenversicherer haben Vor- und Nachteile. Wählen Sie also die für Sie passende Variante und den dazugehörigen Tarif mit Bedacht. Ein ganz wichtiger Punkt ist in beiden Fällen die „Beitragsbefreiung Leistungsfall“. Das heißt, wer Pflegefall ist, soll nicht mehr zahlen müssen. Außerdem sollten beide Lösungen eine Dynamik enthalten, um sich der Inflation und den geänderten Lebens- und Kostensituationen anzupassen. Und im Detail wird oft auch geregelt, ob die Pflege durch Angehörige bezahlt wird oder nicht. Bei der Tarifwahl haben Sie also alle Gestaltungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die für Ihre Ansprüche.

Demnächst konkret
Mit dem Thema „Pflegeversicherung“ sind wir jetzt den letzten Schritt auf dem gemeinsamen Weg zu Ihrer Finanzbudget-Planung gegangen. Ab dem nächsten Beitrag befassen wir uns dann mit konkreten Themen wie Produkttypen, einzelnen Immobilien und auch bestimmten Beratungsansätzen für besondere Lebenssituationen (Studium oder Ruhestand). Es bleibt also spannend und Sie hoffentlich dabei.

Ich wünsche Ihnen eine entspannte Woche. Bleiben Sie dran, gesund und dabei, ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT